Lichttherapie (Phototherapie)
Bei Schuppenflechte, Neurodermitis und chronischen Hand- und Fußekzemen behandeln wir je nach Befund mit UVB, UVA/UVB oder PUVA, als Ganzkörper- oder als gezielte Bestrahlung.
Überblick
Viele Hauterkrankungen lassen sich je nach Befund mit einer geeigneten Lichttherapie (Phototherapie) behandeln, etwa Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis (atopische Dermatitis), chronische Hand- und Fußekzeme oder Sonnenallergien. In unserer Praxis setzen wir dafür Ganzkörper-Bestrahlungseinheiten sowie Geräte zur gezielten Bestrahlung der Hand- und Fußregion ein.
Zusätzlich verfügen wir über eine Badeabteilung für die ambulante Balneophototherapie (Bade-Salz-Licht-Therapie) und die Bade-PUVA-Therapie. Welche Methode für Sie infrage kommt, legen wir nach ärztlicher Untersuchung und Indikationsstellung fest.
Themen in diesem Bereich
Anwendungsgebiete
- Schuppenflechte (Psoriasis)
- Neurodermitis (atopische Dermatitis)
- Chronische Hand- und Fußekzeme
- Sonnenallergien (z. B. polymorphe Lichtdermatose)
- Bestimmte Formen von hartnäckigem Juckreiz (Pruritus)
- Weitere geeignete entzündliche Hauterkrankungen nach ärztlicher Beurteilung
Ablauf
Ärztliche Indikationsstellung und Dosisplanung
Zunächst prüfen wir, welches Verfahren für Ihre Erkrankung geeignet ist. Die Bestrahlungsdosis wird individuell festgelegt und in regelmäßigen Abständen ärztlich gesteigert.
UVB-Therapie (Schmalspektrum / selektiv)
Die UVB-Therapie nutzt den kurzwelligen Anteil des UV-Lichts, wird als Teil- oder Ganzkörperbestrahlung durchgeführt und häufig bei Schuppenflechte eingesetzt; Spektrum, Behandlungsrhythmus und Kombinationsmöglichkeiten (z. B. Solebäder) beschreiben wir auf der Seite UVB-Therapie.
UVA/UVB-Kombination
Kombinierte UVA- und UVB-Bestrahlungen haben sich bei der atopischen Dermatitis und bestimmten Formen des Juckreizes bewährt und kommen ohne lichtsensibilisierenden Wirkstoff aus; Näheres dazu finden Sie auf der Seite UVA/UVB-Kombinationstherapie.
PUVA (Photochemotherapie)
Bei der PUVA wird die Haut mit einem lichtsensibilisierenden Wirkstoff (Psoralen) vorbehandelt, als Bad (Bade-PUVA) oder als Creme (Creme-PUVA), und anschließend mit langwelligem UVA-Licht bestrahlt; weil die Haut danach über Stunden lichtempfindlich bleibt, gelten feste Regeln für den Behandlungstag, die Sie zusammen mit dem Ablauf auf der Seite PUVA-Therapie finden.
Weiterführende Seiten
Was Sie erwartet
- Die Bestrahlungsdosis wird ärztlich festgelegt und schrittweise gesteigert.
- Häufigkeit je nach Verfahren: UVB meist 3–5×, PUVA anfangs etwa 4× pro Woche.
- Die Behandlungsdauer hängt von der Erkrankung ab (z. B. ca. 6–8 Wochen bei Schuppenflechte) und ist individuell verschieden.
- Während jeder Bestrahlung tragen Sie eine UV-Schutzbrille.
- Nach Abschluss empfehlen wir langfristig regelmäßige hautärztliche Kontrollen.
- Kostenerstattung der Balneophototherapie: bei privaten Kassen in der Regel, bei gesetzlichen Kassen derzeit nur bei der Diagnose Schuppenflechte. Die Details besprechen wir mit Ihnen.
Risiken & Hinweise
- Nach einer PUVA-Behandlung besteht für mindestens 4 Stunden eine erhöhte Lichtempfindlichkeit der behandelten Areale; diese müssen konsequent vor UV-Strahlung geschützt werden.
- UV-Therapien können langfristig das Hautkrebsrisiko erhöhen. Die Dosis wird daher ärztlich gesteuert und begrenzt; in der Ganzkörperkabine werden bei Männern die Genitalien abgedeckt.
- Häufigste akute Nebenwirkung ist eine sonnenbrandähnliche Rötung; bei zu hoher Dosis sind vor allem bei der PUVA stärkere Reaktionen bis hin zu Blasenbildung möglich. Langfristig kann UV-Licht die Haut zudem vorzeitig altern lassen.
- Nicht für jeden geeignet: Bei bestimmten lichtempfindlichen Erkrankungen (z. B. Lupus erythematodes, Porphyrie), erhöhtem Hautkrebsrisiko oder sehr hellem, UV-empfindlichem Hauttyp prüfen wir die Eignung vor Behandlungsbeginn.
- Wird Psoralen ausnahmsweise als Tablette eingenommen (systemische PUVA), ist am Behandlungstag ganztägig eine UV-Schutzbrille zu tragen; wir setzen vorrangig die Bade- und Creme-PUVA ein, bei der dieser Effekt geringer ist.
- Bestimmte Medikamente (z. B. einige Antibiotika, Blutdruck- oder Beruhigungsmittel, Johanniskraut) erhöhen die Lichtempfindlichkeit. Bitte informieren Sie uns über alle Präparate, die Sie einnehmen.
- Während einer PUVA-Therapie darf keine Schwangerschaft bestehen; informieren Sie uns sofort über eine eingetretene Schwangerschaft und auch, wenn Sie stillen.
- Tragen Sie vor der Behandlung keine Lichtschutzmittel oder parfümierten Kosmetika (Parfum, Seife, Rasierwasser) auf die Haut auf.
Unsere Lichttherapie-Verfahren
- UVA- und UVB-Ganzkörperphototherapie
- Photochemotherapie (PUVA-Therapie)
- UVA-, UVB- und PUVA-Hand- und Fußbestrahlungen
- Balneophototherapie (Bade-Salz-Licht-Therapie)
- Bade-PUVA-Therapie
Häufige Fragen
- Bei welchen Hauterkrankungen kommt die Lichttherapie infrage?
- Häufig bei Schuppenflechte, Neurodermitis, chronischen Hand- und Fußekzemen, Sonnenallergien und bestimmten Formen von Juckreiz. Ob sie für Sie geeignet ist, entscheiden wir nach ärztlicher Untersuchung.
- Was bedeutet PUVA?
- PUVA steht für die Vorbehandlung mit einem lichtsensibilisierenden Wirkstoff (Psoralen) und anschließender UVA-Bestrahlung. Sie wird als Bade-PUVA (Wirkstoff im Badewasser) oder als Creme-PUVA (Einreiben der betroffenen Areale) durchgeführt. Ablauf, Zeitfenster und Regeln für den Behandlungstag finden Sie auf der Seite PUVA-Therapie.
- Wie oft und wie lange muss ich zur Behandlung?
- Das hängt vom Verfahren und der Erkrankung ab: UVB meist drei- bis fünfmal, PUVA in der Anfangsphase etwa viermal pro Woche. Die Gesamtdauer beträgt z. B. bei Schuppenflechte oft 6–8 Wochen und ist individuell verschieden.
- Worauf muss ich während der Therapie achten?
- Tragen Sie die UV-Schutzbrille, schützen Sie nach einer PUVA die behandelten Areale konsequent vor Licht, melden Sie neue Medikamente und verzichten Sie vorab auf parfümierte Kosmetika. Während einer PUVA-Therapie darf keine Schwangerschaft bestehen.
- Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
- Das hängt vom Verfahren und der Diagnose ab. Die Balneophototherapie wird von privaten Kassen in der Regel erstattet, von gesetzlichen Kassen derzeit nur bei der Diagnose Schuppenflechte. Den konkreten Rahmen klären wir mit Ihnen.